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   BGH, 29.09.2011 - II ZR 256/10   

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https://dejure.org/2011,4639
BGH, 29.09.2011 - II ZR 256/10 (https://dejure.org/2011,4639)
BGH, Entscheidung vom 29.09.2011 - II ZR 256/10 (https://dejure.org/2011,4639)
BGH, Entscheidung vom 29. September 2011 - II ZR 256/10 (https://dejure.org/2011,4639)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 ZPO
    Streitwertfestsetzung bei Klage eines Dritten auf Feststellung der Nichtigkeit eines Vergleichs

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Streitwerts nach Beitritt eines Streithelfers

  • rewis.io

    Streitwertfestsetzung bei Klage eines Dritten auf Feststellung der Nichtigkeit eines Vergleichs

  • ra.de
  • rewis.io

    Streitwertfestsetzung bei Klage eines Dritten auf Feststellung der Nichtigkeit eines Vergleichs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung des Streitwerts nach Beitritt eines Streithelfers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Streitwertfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Dresden, 19.02.2018 - 10 W 30/18

    Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit bei neben Intervention

    In diesem Fall bestimme sich der Wert nach dem eigenen - wertmäßig geringeren - Interesse des Streithelfers (Beschluss vom 29. September 2011 - II ZR 256/10 - AGS 2012, 571).
  • OLG Karlsruhe, 24.01.2013 - 8 W 4/13

    Streitwert der Streithilfe

    Ob der Streitwert der Streithilfe nach dem Interesse des Streithelfers am Obsiegen der unterstützten Partei (so z.B. OLG Düsseldorf BauR 2012, 548 , OLG München JurBüro 2007, 426, OLG Hamm OLGR 2008 195, 0LG Schleswig MDR 2009, 56 , wohl auch BGH, Beschluss vom 29.09.2011 - II ZR 256/10, zitiert nach [...]) oder nach dem Interesse der unterstützten Partei (so z.B. BGHZ 31, 144 = NJW 1960, 42, OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 1007, OLG München NJW-RR 1998, 420 ) zu bemessen ist, wird unterschiedlich beurteilt.
  • OLG Köln, 30.03.2012 - 16 W 30/11

    Streitwert im Falle der Streitverkündung

    Unter Aufgabe seiner früher vertretenen Rechtsauffassung (BGHZ 31, 144) geht nunmehr auch der BGH in einer neueren Entscheidung bei der Bestimmung des Streitwertes von dem wirtschaftlichen Interesse des Streithelfers aus (BGH, Beschluss vom 29.09.2011, II ZR 256/10).
  • OLG Düsseldorf, 01.12.2011 - 10 W 116/11

    Streitwert im selbständigen Beweisverfahren

    Auch der BGH (Beschl. v. 29.9.2011, II ZR 256/10) nimmt inzwischen in vergleichbaren Fällen an, dass der Streitwert nach dem Interesse des Streithelfers und nicht nach dem Interesse der Hauptpartei zu bestimmen ist.
  • OLG Stuttgart, 06.06.2019 - 12 U 48/16

    Streitverkündung: Bemessung des Gegenstandwerts für den Streithelfer

    Durch Beschluss vom 29.09.2011 hatte der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (II ZR 256/10, AGS 2012, 571) entschieden, dass sich der Streitwert eines allein von einem Streithelfer eingelegten Rechtsmittels nach dessen Interesse richte.
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